BERATUNG — BILDUNG — BEGLEITUNG

FAQ - Häufig gestellte Fragen
Absageregelung

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Fällt Ihre Absage in diese 48 Stunden, bitte ich um Verständnis, da ich diese Einheit verrechnen muss.

Dauer und Frequenz

Die Gesamtdauer und Frequenz einer Beratung oder Betreuung ist individuell verschieden, wird jedoch vorab genau geklärt. Grundsätzlich gilt für die Gesamtdauer: So kurz wie möglich und so lange wie nötig. Termine werden für gewöhnlich von Termin zu Termin festgelegt. Natürlich können auch mehrere Termine im Vorhinein vereinbart werden.

 Dauer einer Einheit:

Einzelstunde: 50 Minuten
Doppelstunde: 90 Minuten

Verschwiegenheitspflicht

Als Beraterin unterliege ich einer gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten. Diese Regelung unterstütze ich mit meiner persönlichen Arbeitshaltung.

Mobilität

Erfahrungsgemäß haben sich Beratungen oder die Betreuung im Umfeld meiner Kund:innen und Klient:innen bewährt – vor allem in der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen. Auf Wunsch komme ich gerne an ihren Standort. Andernfalls verfüge ich über Räumlichkeiten in einer eingemieteten Praxis.

Honorar

Die Kosten für meine Beratungsleistungen sind unterschiedlich. Gerne beantworte ich telefonisch oder per Mail unverbindlich diesbezüglich Fragen. Seminare, Workshops und Moderationen werden individuell nach Absprache festgelegt. Das Honorar ist nach jedem Termin auf das an der Honorarnote angegebene Konto zu überweisen oder in bar zu begleichen.

Sozialtarife

Vergünstigte Tarife sind in besonderen Fällen möglich, wenn Sie zum Beispiel Mindestsicherung beziehen oder noch studieren bzw. zur Schule gehen.

Rückvergütung

Psychosoziale Beratung sowie Familien- und Erziehungsberatung sind nicht gleichzusetzen mit psychotherapeutischen oder medizinischen Leistungen, da die psychosozialen Berater:innen ausschließlich mit psychisch gesunden Menschen arbeiten. Psychotherapie orientiert sich im Sinne der Krankenkasse- und Gesundheitsdefinition – im Gegensatz zu Psychosozialer Beratung – an krankheitswertigen Störungen.

Von der Österreichischen Gesundheitskasse erhalten Sie grundsätzlich keine Rückvergütung. Oftmals werden aber im Rahmen einer Zusatzversicherung Kosten für psychologische Beratungen übernommen. Möglicherweise gewähren andere Versicherungsträger bei psychologischen Beratungen einen Zuschuss.

Online-Beratungen und Online-Angebote

Auf Wunsch biete ich Beratungen, Seminare, Workshops sowie Moderationen auch online an. Hierfür stelle ich das Online-Tool Zoom zur Verfügung.